Nicht budgetierte Leistungen

Zum 1. April 2018 tritt eine EBM-Änderung in Kraft, die in erster Linie den Wirtschaftlichkeitsbonus und die Ausnahmekennziffern betrifft.

Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung werden die Ausnahmekennziffern an definierte Laboruntersuchungen gekoppelt. Diese Laboruntersuchungen bleiben bei der Berechnung der Laborkosten pro Behandlungsfall unberücksichtigt. Darüber hinausgehende Laboruntersuchungen können jedoch auch weiterhin angefordert werden.

Übermittlung der Ausnahmekennziffern an die KV
  • Es können mehrere Ausnahmekennziffern pro Behandlungsfall angegeben werden; diese müssen in Ihrer Praxissoftware (AIS) dokumentiert werden.
  • Ihre Arztpraxis überträgt die Ausnahmekennziffern bei der Quartalsabrechnung direkt an die KV.
  • Die Übermittlung der Ausnahmekennziffern an das Labor entfällt, diese sind nicht mehr auf dem "Laborschein" (Muster 10, Muster 10A) anzugeben und können vom Labor nicht mehr an die KV gemeldet werden.


Ausnahmekennziffern ab 1. Juli 2018

Ausnahmekennziffer Indikation
32004 Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung


Ausnahmekennziffern ab 1. April 2018

Ausnahmekennziffer Indikation
32005 Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis B oder C mit Interferon und/oder Nukleosidanaloga
32006 Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, oder Mukoviszidose
32007 Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Mutterschafts-Richtlinien des GBA bei Vertretung, Notfall, Mit- bzw. Weiterbehandlung
32024 Erkrankungen oder Verdacht auf prä- bzw. perinatale Infektionen
32008 Anfallsleiden unter antiepileptischer Therapie oder Psychosen unter Clozapintherapie
32009 Allergische Erkrankungen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
32011 Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie
32012 Erkrankungen unter antineoplastischer Therapie oder systemischer Zytostatikatherapie und/oder Strahlentherapie
32014 Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger gemäß den GBA-Richtlinien
32015 Orale Antikoagulanzientherapie
32017 Manifeste angeborene Stoffwechsel- und/oder endokrinologische Erkrankung(en) bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
32018 Chronische Niereninsuffizienz mit einer endogenen Kreatinin-Clearance < 25 ml/min
32020 HLA-Diagnostik vor einer Organ-, Gewebe- oder hämatopoetischen Stammzelltransplantation und/oder immunsuppressive Therapie nach erfolgter Transplantation
32021 Therapiebedürftige HIV-Infektionen
32022 Manifester Diabetes mellitus
32023 Rheumatoide Arthritis (PCP) einschließlich Sonderformen und Kollagenosen unter immunsuppressiver oder immunmodulierender Langzeit-Basistherapie

Folgende Gebührenordnungspositionen werden auch ohne Angabe einer Ausnahmekennziffer grundsätzlich nicht bei der Kalkulation des arztpraxisspezifischen Fallwertes berücksichtigt:

32125 Prä-OP-Laboruntersuchungen Bestimmung von mindestens sechs der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural)
32880 Urin-Teststreifen bei Gesundheitsuntersuchun Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Gebührenordnungsposition 01732 (Gesundheitsuntersuchung) unter Nutzung eines Teststreifens. Orientierende Untersuchung auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit im Urin
32881 Glukose bei Gesundheitsuntersuchung Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Gebührenordnungsposition 01732 (Gesundheitsuntersuchung), quantitative Bestimmung von Glukose
32882 Cholesterin bei Gesundheitsuntersuchungn Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Gebührenordnungsposition 01732 (Gesundheitsuntersuchung), quantitative Bestimmung von Cholesterin gesamt