Untersuchungen mit speziellen Voraussetzungen

Eine Nüchternblutentnahme (Nahrungskarenz 12 h) ist u. a. erforderlich für die Bestimmung...

  • des Blutzuckers (Glucose)
  • der Glutamat-Pyruvat-Transaminase (GPT)
  • des Bilirubins
  • des Calciums
  • des Cortisols
  • des Dopamins
  • des Eisens
  • der Harnsäure
  • des Insulins
  • des Kaliums
  • des Phospats
  • der Proteine
  • der Blutfette (Cholesterin, HDL-, LDL- und Triglyceride, ggfs. Lipidelektrophorese). Hier sollten Sie mindestens 12 Stunden vor der Blutentnahme nichts gegessen haben.
  • eine Nüchternblutentnahme verringert generell die Störeinflüsse in der Labordiagnostik, daher kann sie auch für viele andere Bestimmungen von Vorteil sein.

Eine bestimmte Tageszeit/Uhrzeit muss eingehalten werden bei der Bestimmung ...

  • des Cortisols. Es besteht eine ausgeprägte Tagesrhythmik. Die Blutentnahme sollte in der Regel morgens in der Zeit von 8.00 bis 9.00 Uhr erfolgen.
  • bei der Kontrolle von Medikamentenspiegeln im Blut ist es meistens so, dass die Blutentnahme vor der Einnahme des Medikaments erfolgen soll. Dies gilt auch für die Messung der Schilddrüsenwerte unter der Einnahme von Schilddrüsenhormonen.


Bakterielle Untersuchungen, die noch am selben Tag bearbeitet werden sollen bzw. müssen, müssen bis spätestens 16.00 Uhr im Labor abgegeben werden.